Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Christian Haasz, Renate Schätzl GbR, Werbefoto Haasz,
im nachfolgenden Werbefoto Haasz genannt.
1. Allgemeines
a) Leistungen, Angebote, Reparaturarbeiten, Lieferungen und
sonstige vertraglichen Vereinbarungen von Werbefoto Haasz erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser AGB.
b) Die Gültigkeit dieser AGB kann nur durch schriftliche
oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden.
c) Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die von Werbefoto
Haasz nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch
wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss
a) Alle Angebote von Werbefoto Haasz sind grundsätzlich
freibleibend.
b) Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich
geschlossen werden. Im Falle einer schriftlichen Bestellung des Abnehmers ist
der Kaufvertrag abgeschlossen, wenn Werbefoto Haasz innerhalb von zehn Tagen
die Annahme der Bestellung bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Werbefoto
Haasz ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung
unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
3. Lieferung, Verzug
a) Über die Lieferzeiten von Fotodienstleistungen sowie über
die Entwicklungszeit für Filme oder digitale Daten werden gesonderte
Vereinbarungen zwischen Werbefoto Haasz und dem Abnehmer getroffen. Dabei kann Werbefoto
Haasz von den für ihn geltenden Lieferfristen zuzüglich eines angemessenen
weiteren Zeitraumes ausgehen, sofern diese für den Abnehmer so hinreichend bestimmbar
sind, dass dieser das Fristende selbst berechnen kann, Fixgeschäfte werden nur
nach Absprache getätigt.
b) Die Lieferfristen beginnen bei mündlich geschlossenen
Verträgen mit dem Tag des Vertragschlusses, bei schriftlich geschlossenen
Verträgen mit Datum der Auftragsbestätigung durch Werbefoto Haasz.
c) Bei Lieferverzug ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf
einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen
Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
vom Vertrag zurücktreten. Will der Abnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, so muss er Werbefoto Haasz eine Nachlieferfrist von mindestens vier
Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne.
Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche
Mitteilung des Abnehmers an Werbefoto Haasz bei diesem eingeht.
Schadensersatzansprüche gegen Werbefoto Haasz sind nur dann gegeben, falls der
Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden von
Werbefoto Haasz beruht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des
Abnehmers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
d) Im Falle eines Annahmeverzuges des Abnehmers hat Werbefoto
Haasz bei etwaigen Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
einzustehen.
e) Die Abnahme der vertraglich zu erbringenden Leistung von
Werbefoto Haasz ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme durch den Abnehmer ist Werbefoto
Haasz berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz
geltend zu machen, 50 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu fordern. Der Abnehmer ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens
nachzuweisen.
f) Der Versand von Waren, Daten, Daten auf Datenträger oder
Abzügen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den
Abnehmer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder, im Fall des Versands auf elektronischem Wege, die
nachweisbare Absendung per E-Mail/Internet erfolgt ist.
4. Kaufpreis, Zahlung, Aufrechnung
a) Die Preise von Werbefoto Haasz verstehen sich zahlbar
netto ohne Abzüge zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Wird der vereinbarte Preis vor Lieferung und Leistung
gesenkt, so gilt der gesenkte Preis als vereinbart.
c) Die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme ist zu bezahlen,
wenn eine Lieferung- oder Leistungszeit bis zu einem Monat vereinbart ist oder
innerhalb von einem Monat geliefert wird. Andernfalls werden die am Tag der
Lieferung oder Leistung geltenden Listenpreise von Werbefoto Haasz als
Kaufpreis vereinbart.
Der Preis für Lieferungen und Leistungen auf Lieferschein ist
innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
d) Falls bei Bezug auf Lieferschein bereits in der Rechnung
ein gesondertes Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kaufpreises ausgewiesen
ist, gerät der Abnehmer bei Nichtentrichtung des vereinbarten Preises ohne
vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist Werbefoto Haasz berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 2 % über
dem Bundesbank-Basiszinssatz zu berechnen, sofern Werbefoto Haasz nicht mit
einem höheren Zinssatz belastet ist bzw. durch den Abnehmer eine geringere
Belastung nachgewiesen wird.
e) Dies gilt auch für den Fall der Entgeltstundung durch Werbefoto
Haasz.
f) Die Aufrechnung gegen Forderungen von Werbefoto Haasz ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
möglich.
5. Gewährleistung
a) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim
Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht
vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der
Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Der Käufer einer
mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer
kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der
Sache in mängelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des
Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung;
auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mängelfreie Sache, hat der
Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen
Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf
die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher
Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
b) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der
Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu
gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die
Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare
Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und
voraussichtlicher Gesamtnutztungsdauer an.
c) Die Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter
Vorlage des Kaufvertrages bzw. Kassenzettels oder in anderer Weise glaubhaft
geltend zu machen.
d) Der Gewährleistungsumfang umfasst nicht die Beseitigung
von Fehlern und den Mehraufwand, soweit sie durch äußere Einflüsse und
Bedienungsfehler entstanden sind. Der Ersatz von verbrauchtem
Erstausstattungszubehör (z. B. Filme) ist nicht Bestandteil des
Gewährleistungsumfangs.
6. Rücktritt
Werbefoto Haasz kann berechtigterweise vom Vertrag
zurückzutreten,
a) falls ungünstige Nachrichten über die Kreditwürdigkeit
oder Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bekannt werden;
b) wenn er wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder
sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare
Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Lieferung des
Verkaufsgegenstandes nicht durchführen kann.
7. Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkungen
a) Für Schäden unserer Kunden haften wir in vollem
gesetzlichem Umfang, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen
darf. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nur in Höhe des
typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren
Umstände voraussehbaren Schadens; eine Haftung für Folgeschäden wie z. B.
entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden
ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle
Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen
(auch wegen Verschuldens bei Vertragshandlungen oder positiver
Vertragsverletzung). Sie erfassen jedoch nicht die durch das Fehlen
ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehenden Schäden und solche
Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade
absichern sollte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten
unserer Mitarbeiter und sonstiger von uns beauftragter Dritter. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
b) Bei Mietverträgen ist zu beachten, dass der Mieter für
den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe/Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu
sorgen hat. Der Mieter hat bei Beschädigung oder Zerstörung von Geräten oder
Räumlichkeiten Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
c) Bei Verlust und Beschädigung von Fotoarbeiten, Filmen,
Dias, Negativen oder Speichermedien kann Ersatz nur in Höhe des Materials
(Ersatz durch Lieferung neuen Materials gleicher Art und Menge) geleistet
werden. Weitgehende Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen von 9 a)
gegeben. Falls eine über den Rahmen der üblichen Sorgfalt hinausgehende
Behandlung von Filmmaterial etc. gewünscht wird, muss der Abnehmer Werbefoto
Haasz ausdrücklich darauf hinweisen und sich eine dahingehende Vereinbarung
schriftlich bestätigen lassen. Sonst entsteht für Werbefoto Haasz keine
zusätzliche Einstandspflicht. Der Abnehmer hat in jedem Falle Werbefoto Haasz auf
evtl. Schadenrisiken und die evtl. Schadenshöhe hinzuweisen.
8. Verjährung
Die Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen verjähren
innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche
Verjährungsfristen bestehen.
9. Nebenabreden
a) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten
aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
Werbefoto Haasz.
b) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem
Vertragsverhältnis ist der Sitz von Werbefoto Haasz.
c) Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Werbefoto
Haasz, soweit der Abnehmer entweder selbst Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondermögen ist.
d) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
e) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Passau.
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